Ulrich Poppelbaum

Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte
Holbeinstr. 56
12203 Berlin

info@kanzlei-pbgm.de
www.kanzlei-pbgm.de

Tel.: +49 (0) 30 841 865 0
Fax: +49 (0) 30 841 865 19

Vita

Zulassung:

Rechtsanwaltskammer Berlin, 2006


Ausbildung:

Humboldt-Universität Berlin, 1998

Freie Universität Berlin, 1998


Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV), Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwaltskammer Berlin

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Bank- und Kapitalmarktrecht

Expertise

Rechtsanwalt Ulrich Poppelbaum verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und betreut Verbraucher bei Fehlberatung durch Banken oder Vermittler. Er verfügt über Expertise im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich bei der Auseinandersetzung über Schiffsfonds, Immobilienfonds und Schrottimmobilien. Ferner betreut er eine große Anzahl von Fällen, bei denen gegenüber Banken das Widerrufsrecht ausgeübt werden konnte.
Rechtsanwalt Poppelbaum war am 15. Februar 2016 als Sachverständiger in den Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages zur Anhörung über die Reform des Widerrufsrechts eingeladen.

Aktuelles

Ulrich Poppelbaum hatte als Sachverständiger im Verbraucherausschuss am 15.02.2016 des deutschen Bundestages Rederecht zur Reform des Widerrufsrechts.

Zur Kanzlei

Die Kanzlei wurde 2007 unter dem Namen Poppelbaum gegründet und firmiert seit 2011 unter Poppelbaum Geigenmüller. Sie betreut ausschließlich Verbraucher im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Bereiche umfassen Schiffsfonds, Immobilienfonds und Widerrufsrecht (Banken und Lebensversicherungen). Alle Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert; die beiden Namensgeber tragen den entsprechenden Fachanwaltstitel.

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